Taufbeauftragung von Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten fördern
Passau, 26. Mai 2026 – Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) setzt sich für die Übertragung des regulären Taufdienstes an Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten ein, um die Partizipation von Frauen in der Verkündigung und Sakramentenspendung innerhalb der katholischen Kirche zu stärken.
Der KDFB macht sich seit jeher für eine synodale, geschlechtergerechte und partizipatorische Kirche stark, in der allen Menschen Verantwortung für ihre Gestaltung zukommt und Frauen ein selbstverständlicher Teil der verkündigenden Kirche sind. Dazu gehört, die Taufe in ihrer theologischen wie anthropologischen Dimension ernst zu nehmen.
„Mit Blick auf die Erwartungen und Bedürfnisse der Feiernden gilt es die Chance zu ergreifen, einladend die Dimension der Glaubensgemeinschaft und den Reichtum des überlieferten Glaubens zu vermitteln. Die Taufbeauftragung für diejenigen, die qualifiziert sind, trägt dazu bei“, schreibt die KDFB-Diözesanvorsitzende Claudia Seibold in einem Brief an Passaus Bischof Dr. Stefan Oster SDB. Sie bittet den Bischof im Namen des Frauenbundes, auch im Bistum Passau die Beschlüsse des Synodalen Weges weiterzutragen – die Taufbeauftragung für Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten sei dafür ein wichtiger Schritt.
Der Hintergrund: Die Bundesdelegiertenversammlung des KDFB hat im Oktober 2025 den Beschluss „Partizipation von Frauen in der Verkündigung durch die Taufbeauftragung fördern“ gefasst und stellt sich so in eine Linie mit dem Handlungstext des Synodalen Weges „Verkündigung des Evangeliums durch beauftragte Getaufte und Gefirmte in Wort und Sakrament“.
„Wir freuen uns, dass die Deutsche Bischofkonferenz auf ihrer Vollversammlung im Frühjahr 2026 hierzu eine entsprechende Ordnung des Predigtdienstes beschlossen hat, für die in Rom die Zustimmung erbeten wird“, führt Seibold aus. Neben der Zulassung zum Predigtdienst erwartet der Frauenverband, dem Handlungstext entsprechend, auch die Taufspendung für Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten zu ermöglichen.
